Förderung

Förderung

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)

Die lang diskutierte und erwartete Bundesförderung effiziente Wärmenetze wurde nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission vom 02.08.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 15.09.2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge beim BAFA gestellt werden.

Die Förderung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben für die Investitionen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 100 Millionen Euro pro Antrag.

Genauere Informationen finden Sie hier:

Angaben zu Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse (ab S. 9):
  • Die Beschränkung auf 2.500 - 4.000 Betriebsstunden ist weiterhin enthalten, wie auch die
  • Liste der zulässigen Brennstoffe für Anlagen ab 1 MW (S. 17)
  • Die verfeuerte feste Biomasse muss den Nachhaltigkeitskriterien gemäß Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung entsprechen. 
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude werden die Sanierung von Wohngabäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) sowie Einzelmaßnahmen (EM) zur dauerhaften Einsparung von Energiekosten unterstützt.

Klarstellung zum Begriff EE-Hybrid: Auch Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie werden als EE-hybrid angesehen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Unterstützt werden Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.
Genauere Informationen finden Sie hier:

Gefördert werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Energieeffizienz in der Wirtschaft (KfW 295): Unternehmen können durch den Einsatz hocheffizienter Technologien ihre Energiekosten minimieren. Gefördert wird u.a. die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit bis zu 55 % Tilgungszuschuss.

Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: Das Programm Erneuerbare Energien „Premium“ (KfW 271/281) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden u.a. erneuerbare Wärmenetze, Wärmespeicher, große Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen. Förderfähige Maßnahmen im Bereich Holzenergie umfassen die Errichtung und Erweiterung automatisch beschickter Anlagen  zur Verfeuerung fester Biomasse (Holzpellets, Scheitholz oder Hackschnitzel) mit einer installierten Nennwärmeleistung > 100  Kilowatt.
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